PFLICHT ZUR JÄHRLICHEN ÜBERPRÜFUNG DER LÜFTUNGSANLAGEN

Gemäß Gewerbeordnung 1994 §82 b BGBL 194/1994

Der Inhaber einer Betriebsanlage muss diese auf Funktionstüchtigkeit jährlich überprüfen bzw. überprüfen lassen, ob die Anlage dem Genehmigungsbescheid und den geltenden Vorschriften entspricht.
Über jede Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen und bei der Anlage aufzubewahren lt. Gewerbeordnung 1994 §82 b BGBL 194/1994

Laut AStV § 13 ist eine Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit der Anlage regelmäßig und wiederkehrend alle 12 – 15 Monate durchzuführen.

Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung BGBL 368/1998

Bitte rufen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema bzw. Terminvereinbarung an  Tel: +43 (0)662 - 87 27 16

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